Abschaffung des Kinderreisepasses

Foto von Porapak Apichodilok (pexels.com)
Foto von Porapak Apichodilok (pexels.com)

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

 

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können jedoch nicht mehr beantragt werden.

 

 

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

 

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

 

Welche Dokumente in Ihrem Urlaubsland aktuell zur Einreise akzeptiert werden erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

 

 

Längere Bearbeitungsdauer

 

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei diesen Dokumenten zwischen vier und sechs Wochen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen diese Bearbeitungsdauer entsprechend.

 

Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall wäre ein neuer Personalausweis oder ein neuer Reisepass zu beantragen.

 

 

Haben Sie noch Fragen?

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Passamts gerne unter der Telefonnummer 089/744150-61 zur Verfügung (weitere Kontaktmöglichkeiten).